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   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2014 - L 15 AS 250/13   

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https://dejure.org/2014,104466
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2014 - L 15 AS 250/13 (https://dejure.org/2014,104466)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.03.2014 - L 15 AS 250/13 (https://dejure.org/2014,104466)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. März 2014 - L 15 AS 250/13 (https://dejure.org/2014,104466)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 12.07.2012 - B 14 AS 189/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Verfassungsmäßigkeit der Neuermittlung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2014 - L 15 AS 250/13
    Zur Begründung hat es sich darauf bezogen, dass die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Höhe der Regelleistung für das Jahr 2011 durch das Urteil des Bundessozialgerichts vom 12. Juli 2012 (Az. B 14 AS 189/11 R) geklärt sei.

    Hinsichtlich der für das Kalenderjahr 2011 maßgeblichen Leistungshöhe von 364 EUR hat das Bundessozialgericht unterdessen in vier Entscheidungen beider mit Angelegenheiten nach dem SGB II befassten Senate (BSG, Urt. B 4 AS 47/12 R und B 4 AS 12/12 R vom 28. März 2013 sowie B 14 AS 189/11 R und B 14 AS 153/11 R vom 27. Juli 2012) in eingehender Auseinandersetzung mit den im öffentlichen Diskurs erhobenen Bedenken entschieden, dass § 20 Abs. 2 Satz 1 SGB II in der Fassung des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011 verfassungsgemäß gewesen ist.

    Die gegen das Urteil B 14 AS 189/11 R des 14. Senats erhobene Verfassungsbeschwerde ist vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen worden (BVerfG 1. Senat 3. Kammer vom 27. Dezember 2012 - 1 BvR 2471/12).

  • BSG, 12.07.2012 - B 14 AS 153/11 R

    Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Neuermittlung des Regelbedarfs für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2014 - L 15 AS 250/13
    Hinsichtlich der für das Kalenderjahr 2011 maßgeblichen Leistungshöhe von 364 EUR hat das Bundessozialgericht unterdessen in vier Entscheidungen beider mit Angelegenheiten nach dem SGB II befassten Senate (BSG, Urt. B 4 AS 47/12 R und B 4 AS 12/12 R vom 28. März 2013 sowie B 14 AS 189/11 R und B 14 AS 153/11 R vom 27. Juli 2012) in eingehender Auseinandersetzung mit den im öffentlichen Diskurs erhobenen Bedenken entschieden, dass § 20 Abs. 2 Satz 1 SGB II in der Fassung des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011 verfassungsgemäß gewesen ist.

    Das Bundessozialgericht hat die Methodik dieser in Jahren ohne Neuermittlung der Regelbedarfe vorgesehenen Leistungsanpassung bereits in seinen Beschlüssen vom 12. Juli 2012 (vgl. Rdnrn. 79 - 80 des Beschlusses zum Az. B 14 AS 153/11 R bei juris) als sachgerecht bewertet.

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2014 - L 15 AS 250/13
    Die absolute Höhe des insoweit festgelegten Betrages gibt bereits deshalb keine Veranlassung zu verfassungsrechtlichen Bedenken, weil das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 (Az. 1 BvL 1/09 u.a.) entschieden hat, dass sich der Umfang der zur Wahrung des grundrechtlich gewährleisteten Existenzminimums erforderlichen Leistungen nicht unmittelbar aus der Verfassung ableiten lässt und der gesetzlichen Konkretisierung bedarf, sodass sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen im Wesentlichen auf die Ermittlung der Regelleistung in einem transparenten und sachgerechten Verfahren konzentrieren, während die Höhe der als Ergebnis eines solchen Verfahrens bestimmten Leistungen lediglich daraufhin überprüft werden kann, ob sie evident unzureichend ist (aaO, Rdnrn. 138, 139, 141 bei juris).
  • BSG, 28.03.2013 - B 4 AS 12/12 R

    Arbeitslosengeld II - Neubemessung der Regelbedarfe ab 1. 1. 2011 -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2014 - L 15 AS 250/13
    Hinsichtlich der für das Kalenderjahr 2011 maßgeblichen Leistungshöhe von 364 EUR hat das Bundessozialgericht unterdessen in vier Entscheidungen beider mit Angelegenheiten nach dem SGB II befassten Senate (BSG, Urt. B 4 AS 47/12 R und B 4 AS 12/12 R vom 28. März 2013 sowie B 14 AS 189/11 R und B 14 AS 153/11 R vom 27. Juli 2012) in eingehender Auseinandersetzung mit den im öffentlichen Diskurs erhobenen Bedenken entschieden, dass § 20 Abs. 2 Satz 1 SGB II in der Fassung des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011 verfassungsgemäß gewesen ist.
  • BSG, 28.03.2013 - B 4 AS 47/12 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf bei dezentraler Warmwassererzeugung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2014 - L 15 AS 250/13
    Hinsichtlich der für das Kalenderjahr 2011 maßgeblichen Leistungshöhe von 364 EUR hat das Bundessozialgericht unterdessen in vier Entscheidungen beider mit Angelegenheiten nach dem SGB II befassten Senate (BSG, Urt. B 4 AS 47/12 R und B 4 AS 12/12 R vom 28. März 2013 sowie B 14 AS 189/11 R und B 14 AS 153/11 R vom 27. Juli 2012) in eingehender Auseinandersetzung mit den im öffentlichen Diskurs erhobenen Bedenken entschieden, dass § 20 Abs. 2 Satz 1 SGB II in der Fassung des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011 verfassungsgemäß gewesen ist.
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